JudikaturJustizRS0114196

RS0114196 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2024

Die Bindungswirkung gemäß § 42 Abs 3 JN setzt nicht die ausdrückliche Bejahung der maßgebenden Prozessvoraussetzung im Spruch eines Beschlusses voraus. Die Verneinung der Prozessvoraussetzung in den Gründen allein ist der Rechtskraft fähig und kann eine solche Bindungswirkung entfalten (so auch schon 4 Ob 293/98m, 1 Ob 612/95 und 1 Ob 2123/96d).

Entscheidungen
49