RS0114074 – OGH Rechtssatz
RS0114074 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Gemäß § 46 Abs 1 JN ist nur die die sachliche Zuständigkeit betreffende rechtskräftige Unzuständigkeitsentscheidung bindend, während - zumindest im Konkursverfahren - ein rechtskräftiger Beschluss auch des überweisenden Gerichts über die örtliche Unzuständigkeit dessen Überprüfung im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht hindert.
(Ausdrücklich gegenteilig zu 8 Nd 2/95 und 8 Nd 6/95.)