JudikaturJustizRS0114074

RS0114074 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 2016

Gemäß § 46 Abs 1 JN ist nur die die sachliche Zuständigkeit betreffende rechtskräftige Unzuständigkeitsentscheidung bindend, während - zumindest im Konkursverfahren - ein rechtskräftiger Beschluss auch des überweisenden Gerichts über die örtliche Unzuständigkeit dessen Überprüfung im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht hindert.

(Ausdrücklich gegenteilig zu 8 Nd 2/95 und 8 Nd 6/95.)

Entscheidungen
8