Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Berufungsurteil, das in Ansehung der zu 5.) und 13.) beklagten Parteien als unangefochten unberührt bleibt, wird in Ansehung der zu 9b.) beklagten Partei bestätigt, im Übrigen jedoch dahin abgeändert, dass es in Ansehung der zu 1.) bis…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist infolge Zuschlags vom 14. Februar 1996 in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren "außerbücherliche" Eigentümerin und Verwalterin der - mittlerweile an einen Dritten verkauften - Liegenschaften EZ 365 der aus dem Spruch ersichtlichen Katastralgemeind…
Rechtliche Beurteilung a) Dass die Bestandverträge zufolge § 1 Abs 2 Z 4 MRG nicht dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterlagen, weil die Objekte ausschließlich zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung gemietet wurden und keiner der Beklagten auf den von ihm gemieteten Liegenschaftsteilen seinen Hau…