JudikaturJustizRS0113788

RS0113788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2018

Soweit der Vertrag oder das Gesetz das Risiko der eingetretenen Veränderung einer Vertragspartei zuweist, ist diese Risikoverteilung maßgebend, und darf nicht unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage unterlaufen werden.

Entscheidungen
3