JudikaturJustizRS0113621

RS0113621 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juni 2022

Der Umstand, dass der Angeklagte auch wegen des (mit dem Suchtmittelgesetz nicht im Zusammenhang stehenden) Verbrechens der versuchten absichtlichen Körperverletzung schuldig erkannt wurde, hindert die Möglichkeit der vorläufigen Verfahrenseinstellung nicht.

Entscheidungen
30