Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: "Das Begehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger für den Zeitraum vom 15. 8. 1998 bis 22. 11. 1998 und vom 14. 3. 1999 bis zum voraussichtlichen Schulbegi…
Text Entscheidungsgründe: Der am 13. 6. 1962 geborene Kläger erlitt am 12. 8. 1995 bei einem Arbeitsunfall unter anderem einen Bruch des linken Schulterblattes und kann seither seinen erlernten Beruf als Maurer nicht mehr ausüben. Die beklagte Partei gewährte ihm für die Folgen dieses Arbeitsunfalles e…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Die Aufgabenstellung der Rehabilitation im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung definiert § 172 Abs 2 ASVG. Danach umfasst die Rehabilitation die im Rahmen der Unfallheilbehandlung vorgesehenen medizinischen Maßnahmen, berufliche Maßnahmen und, soweit dies zu ih…