JudikaturJustizRS0113432

RS0113432 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. November 2004

Die privilegierende Regelung für gewerbsmäßige Tatbegehung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz SMG stellt nach ihrem klaren Wortlaut auf eine allein im Absatz 2 dieses Gesetzes bezeichnete und demnach nicht weiter beschwerte Tat ab. Sie kann demnach beim Qualifikationstatbestand des § 28 Abs 4 SMG nicht zum Tragen kommen.

Entscheidungen
4