JudikaturJustizRS0113428

RS0113428 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2019

Auch bei einer sukzessiven Vermögensverringerung im Sinne des § 156 StGB ist diese nur dann nicht tatbildlich, wenn mit der Verringerung der Aktiven jeweils zugleich eine Reduktion der Passiven bewirkt würde. Eine erst nach bewirkter Vermögensverringerung erfolgte Reduktion der Passiven stellt daher bloß eine Schadensgutmachung dar.

Entscheidungen
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