Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch enthält, wurde Mag. Robert R***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB iVm § 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er (zusammengefasst und teils ergänzt) in L***** und and…
Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus § 281 Abs 1 Z 4, 5, 5a, 9 lit a, 9 lit b und 10 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde verfehlt ihr Ziel. Der Verfahrensrüge (Z 4) zuwider wurden durch Nichterledigung „des“ erstmals in der Hauptverhandlung am 18. April 2013 gestellten, unmittelbar danach abgewiesenen …