JudikaturJustizRS0113298

RS0113298 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2017

Bei der Unterhaltsbemessung kommt es auf die Einbringlichkeit nicht an. Die konkursrechtlichen Maßnahmen haben auf die Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seinem Kind keinen Einfluss.

Entscheidungen
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