Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtenen Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass auch der Antrag des Kindes, den monatlichen Unterhaltsbeitrag des Vaters ab 1. 2. 2005 von EUR 220, - auf EUR 260, - zu erhöhen, abgewiesen wird. …
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des mj Julian wurde geschieden. Der einkommens und vermögenslose Minderjährige wird im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter versorgt und betreut. Der Vater hatte für Julian zuletzt monatliche Unterhaltsbeiträge von EUR 220, - zu zahlen. Ein am 26. 1. 2005 über se…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und auch berechtigt. Der Rechtsmittelwerber macht geltend, die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens beeinflusse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners und sei bei der Bemessung des laufenden Unterhaltes zu berücksichtigen. Das Rekursgericht h…