JudikaturJustizRS0113193

RS0113193 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2021

Ob die Zahlung aus der Sicht des Empfängers als schlüssiges Anerkenntnis verstanden werden durfte, das Rückforderung ausschließt, stellt eine nach den konkreten Umständen zu lösende Frage des Einzelfalles und somit keine erhebliche Rechtsfrage dar.

Entscheidungen
13