Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Zuerkennung der Invaliditätspension an die klagende Partei ab 1. 7. 1993 und des Auftrages an die beklagte Partei, der klagenden Partei ab 1. 7. 1993 bis zur Erlassung des die Höhe dieser Leistung festsetzenden Bes…
Text Entscheidungsgründe: Die am 30. 5. 1955 geborene Klägerin hat nach Absolvierung der Pflichtschule zunächst keine qualifzierte Berufsausbildung erfahren. Sie war zuerst im ehemaligen Jugoslawien und anschließend im Jahr 1972 als Näherin sowie in weiterer Folge bis 1976 als Fabriksarbeiterin beschäf…
Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob die Klägerin Berufsschutz als Oberteilherrichterin genießt, braucht nicht überprüft werden, weil die Zuerkennung einer Invaliditätspension an die Klägerin ab 1. 7. 1993 durch das Erstgericht mangels Bekämpfung durch die Berufung der beklagten Partei (ON 69) in Teilrechtskraft erwuchs …