JudikaturJustizRS0113098

RS0113098 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Bei Fehlen einer Rückzahlungsvereinbarung kann das Darlehen sofort zurückgefordert werden, jedoch nicht früher, als es der Zweck der Darlehensgewährung oder die Parteienabsicht ergeben. Wurde das Darlehen für den Aufbau einer neuen wirtschaftlichen Existenz des Darlehensnehmers gegeben, wäre ohne besondere Vereinbarung die Fälligkeit der Rückzahlung vom beruflichen Erfolg abhängig.

Entscheidungen
4