JudikaturJustizRS0113089

RS0113089 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Dass die in Österreich umgesetzten Richtlinien nicht gegen Primärrecht verstoßen, ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 4. 12. 1997, C-97/96 ("Daihatsu-Urteil") klargestellt. Gegen die Verfassungsgemäßheit der Umsetzung der Richtlinien bestehen keine Bedenken, und zwar weder im Hinblick auf § 1 DSG noch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz.

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