Spruch I. Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen den aufhebenden Teil der Entscheidung des Rekursgerichts richtet, zurückgewiesen. II. Im Übrigen, somit in Ansehung der Bekämpfung der Bestätigung des zugesprochenen Unterhaltsrückstands durch das Rekursgericht, wird der Akt dem Erstgericht zurückges…
Text Begründung: [1] Die Kinder beantragen, den Vater zu laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen von je 828 EUR sowie zur Zahlung von rückständigem Unterhalt zu verpflichten. [2] Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Zahlung eines Rückstands in bestimmter Höhe und zu laufenden monatlichen Un…
Rechtliche Beurteilung [7] I.1. Gemäß § 64 Abs 1 AußStrG ist ein Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein solcher des Erstgerichts aufgehoben und diesem eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen wird, nur dann anfechtbar, wenn das Rekursgericht ausgesprochen hat, dass der Revisionsrekurs zulässi…