JudikaturJustizRS0112559

RS0112559 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2000

Dem öffentlichen Ankläger steht ein Beschwerderecht gegen den Beschluß zu, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, zumal der Staatsanwalt ein rechtliches Interesse an der fehlerfreien Bestimmung der Sachverständigengebühren und damit an der Abänderung oder Aufhebung einer fehlerhaften Entscheidung hat, gleichgültig ob sich dies zum Vorteil oder zum Nachteil des Sachverständigen auswirkt und ob dieser selbst ein Rechtsmittel erhebt.

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