Spruch Das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Berufungsgericht vom 22. September 1998, AZ Bl 154/98, verletzt, insofern es dem im Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 30. Juni 1998, GZ 15 U 135/98b-9, festge- stellten Verhalten des Angeklagten die Eignung zur Herbeiführung einer konkreten Gemei…
Text Gründe: Mit genanntem Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch wurde Harald F***** des Vergehens der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er "am 11. März 1998 gegen 18 Uhr auf der Rheintalautobahn fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Anzahl v…
Rechtliche Beurteilung § 177 Abs 1 StGB stellt die fahrlässige Herbeiführung einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen unter Strafsanktion. Konkret ist die Gefahr dann, wenn diese nicht bloß allgemein, sondern auch und gerade im besonderen Fall die Möglichkeit des schädlichen Erfolgs bes…