Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 15.874,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.443,15 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die G*** C*** Vertriebsgesellschaft mbH (im folgenden kurz Gesellschaft) mit dem Sitz in Oberalm befaßte sich mit dem Vertrieb, der Vercharterung und dem Transport von Hochseejachten. Ihr alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer und Gesellschafter Helmut W*** trat an die klage…
Rechtliche Beurteilung Die von der klagenden Partei erhobene Revision ist nicht berechtigt. Die von ihr behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nach Prüfung durch den Obersten Gerichtshof nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). In rechtlicher Hinsicht vertritt die klagende Partei weiterhin den Standpunkt, der Bekl…