JudikaturJustizRS0112012

RS0112012 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Februar 2022

Eine Betrachtung der Verdachtslage aus der Sicht des Untersuchungshäftlings ohne konkreten Bezug zur Begründung des Oberlandesgerichts nimmt dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit, der Beschwerde zu erwidern.

Entscheidungen
61