Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das in der Abweisung des Unterhaltsbegehrens für den Zeitraum vom 1. 7. 1995 bis 30. 4. 1997 als unangefochten unberührt bleibt, wird dahin abgeändert, daß das Ersturteil in seinen Punkten I. 4. und II. mit der Maßgabe wiederhergest…
Text Entscheidungsgründe: Die am 23. 5. 1980 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 21. 5. 1995 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG, daß der im Scheidungsverfahren klagende Ehemann (hier: Beklagter) die Zerrüttung allein verschuldet habe, geschieden. Schon währen…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Beklagten, die sich ausschließlich gegen den Zuspruch eines S 20.000 übersteigenden Unterhaltsbetrags ab 1. 5. 1997 wendet, ist teilweise berechtigt. Das Berufungsgericht gelangte deshalb zu einer Abänderung des Ersturteils, weil es annahm, das Erstgericht habe bei …