Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils insgesamt zu lauten haben: „1. Der dem Kind mit Beschluss des Bezirksgerichts St. Johann im Pongau, 3 Pu 96/09f 45, vom 16. Jänne…
Text Begründung: Der mj M* wurden Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG gewährt, zuletzt mit Beschluss des Erstgerichts vom 4. 9. 2015 für die Zeit ab 1. 6. 2015 in Höhe von 290 EUR. Das Erstgericht setzte mit Beschluss vom 10. 10. 2016, GZ 38 Pu 5/15i 109, die Unterhaltsvorschüsse mit Ablauf de…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Entscheidung des Rekursgerichts mit der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht in Einklang steht; er ist auch im Sinne des Abänderungsantrags berechtigt. 1.1 Nach § 20 Abs 2 UVG ist die Einstellung gegebenenfalls rückwirkend mit Ablauf des …