JudikaturJustizRS0111924

RS0111924 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2002

Überweist das Berufungsgericht des Vorprozesses die Wiederaufnahmsklage an das Erstgericht, richtet sich die Zulässigkeit des Rekurses gegen den Überweisungsbeschluß nach § 519 Abs 1 Z 2 zweiter Fall ZPO.

Entscheidungen
2