JudikaturJustizRS0111783

RS0111783 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2015

Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 4 UVG schafft die Ergänzung zu § 19 Abs 1 Z 1 UVG für den Fall, dass die Vorschussgewährung iSd § 7 Abs 1 UVG zur Gänze unberechtigt ist, sei es, dass es von vornherein an der Zulässigkeit fehlte, sei es, dass die Voraussetzungen nachträglich wegen einer Änderung der Verhältnisse (nach der beschlussmäßigen Vorschussgewährung) weggefallen sind.

Entscheidungen
6