Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien binnen 14 Tagen die mit S 14.845,77 (darin S 2.474,29 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfa…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit 1990 je zur Hälfte Eigentümer einer aus den Grundstücken 74 und 75 bestehenden Liegenschaft, der Beklagte ist seit 1987 Eigentümer einer Liegenschaft mit dem Grundstück 77/1. Auf den Grundstücken der Kläger entspringt jeweils eine Quelle; dem Beklagten steh…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Kläger ist zulässig und berechtigt. Fest steht, daß die Kläger beim Erwerb der Grundstücke 74 und 75 von einem Wasserbezugsrecht des Beklagten an einer auf ihren Grundstücken entspringenden Quelle Kenntnis hatten. Sie waren infolge unrichtiger Benennung des Grundstücks im Antrag des B…