Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 24.403,50 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 4.067,25, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 30. 12. 1993 bei einem von Alexander M***** als Lenker des vom Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Alexander M***** war bei Durchfahren einer Rechtskurve 0,9 m …
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich eine Verpflichtung der beklagten Parteien, ihm auch entgangenen Gewinn zu ersetzen, nicht schon aus dem Feststellungsurteil. In diesem wurde wohl die Ersatzpflicht der beklagten Parteien festgelegt, nicht aber, welche Schäden im Ein…