JudikaturJustizRS0111570

RS0111570 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 2021

Auch die nach § 9 Abs 4 AHG zu lösende Frage, welches Gericht zur Bewilligung oder Versagung der Verfahrenshilfe und zu einem allfälligen weiteren Verfahren zu delegieren ist, zählt zu den von der Anwaltspflicht befreiten "Verfahrenshilfefragen".

Entscheidungen
4