RS0111570 – OGH Rechtssatz
RS0111570 – OGH Rechtssatz
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Auch die nach § 9 Abs 4 AHG zu lösende Frage, welches Gericht zur Bewilligung oder Versagung der Verfahrenshilfe und zu einem allfälligen weiteren Verfahren zu delegieren ist, zählt zu den von der Anwaltspflicht befreiten "Verfahrenshilfefragen".