JudikaturJustizRS0111424

RS0111424 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2015

Individuelle Bekleidungsvorschriften des Arbeitgebers:

Ein Arbeitgeber kann seinen Angestellten durch individuelle Weisung verbieten, sich in einer massiv dem Verständnis der Bevölkerung vom Erscheinungsbild eines derartigen Angestellten abweichenden Art zu kleiden; dazu gehört das Tragen dicker goldener Halsketten über dem Hemd durch männliche Bankangestellte, auch wenn sie nicht unmittelbar im typischen Bankgeschäft tätig sind, aber im allgemeinen zugänglichen Kundenbereich arbeiten.

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