JudikaturJustizRS0111400

RS0111400 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2017

Das Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzung für das Wiederaufnahmeverfahren führt zur Nichtigkeit des Verfahrens und der Entscheidung, sodass nicht nur die Urteile der Vorinstanzen sondern auch das ihnen vorangegangene Verfahren als nichtig aufzuheben sind.

Entscheidungen
9