Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben; dem Erstgericht wird die Ergänzung des Verfahrens und neuerliche Entscheidung über die Prozeßeinrede der beklagten Partei wegen "rechtskräftig entschiedener Sache" (richtig: Unzulässigkeit des Rechtsweges) a…
Text Begründung: Die am 18. 5. 1944 geborene Klägerin erlitt am 28. 5. 1961 im elterlichen Haus einen Unfall (Sturz vom Dachboden), bei dem sie schwer verletzt wurde. Mit Bescheid vom 6. 3. 1962 lehnte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Entschädigung aus Anlaß dieses Unfalles mit der Beg…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist - entgegen der Ansicht der beklagten Partei, welche dessen Unzulässigkeit in Ermangelung eines Rechtskraftvorbehaltes behauptet - zulässig, weil in einer Sozialrechtssache nach § 46 Abs 3 Z 3 ASGG gegen die Bestätigung der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus …