Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz K***** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2) sowie des Vergehens der versuchten Blutschande nach §§ 15, 211 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Darnach hat er (i…
Rechtliche Beurteilung Mit dem gegen die Vorführung der technischen Aufzeichnung der kontradiktorischen Vernehmungen der beiden Töchter des Angeklagten vorgebrachten Einwand, sie verstoße gegen § 252 Abs 1 Z 2a StPO, weil keine der beiden in der Hauptverhandlung berechtigt die Aussage verweigerte, übersieht der Angeklagt…