RS0111311 – OGH Rechtssatz
RS0111311 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Gesetzmäßige Ausführung einer Instruktionsrüge betreffend die Belehrung zu einer unbeantwortet gebliebenen Eventualfrage. Wird eine Eventualfrage zufolge Bejahung der Hauptfrage gar nicht aktuell, ist zur gesetzmäßigen Ausführung einer Instruktionsrüge betreffend diese Eventualfrage auch darzulegen, inwiefern sich die behauptete Unrichtigkeit der Rechtsbelehrung auf die Beantwortung der Hauptfrage ausgewirkt haben sollte.