JudikaturJustizRS0111277

RS0111277 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Rechtliche Qualifikationen können nicht Gegenstand eines prozessualen Geständnisses sein. Verwenden aber die Parteien in ihrem Geständnis einfache und eindeutige Rechtsbegriffe des täglichen Lebens, gelten die dem Rechtsbegriff zugrundeliegenden Tatsachen als zugestanden.

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