Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit 490,40 EUR (darin enthalten 81,73 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer von Grundstücken (ua Grundstück Nr 23), die an Grundstücke der Beklagten (ua Grundstück Nr 25) angrenzen. Zwischen dem Gebäude der Kläger und dem derzeit unbebauten Grundstück der Beklagten befindet sich eine betonierte „Reiche", eine Betonrinne, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist ungeachtet des - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruchs des Berufungsgerichts mangels Darstellung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Im Wesentlichen releviert die Revision Fragen zur Abgrenzung der Grundstücke unter A…