Spruch Die Nichtigkeitsklage und der damit verbundene Antrag auf Fristverlängerung werden zurückgewiesen. Die Wiederaufnahmsklage wird an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht zuständigkeitshalber überwiesen.…
Text Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 7. 7. 1997, GZ 31 Cgs 86/95v-25, wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger ab 1. 11. 1990 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß, ausgehend von einer Pensionsberechnung von 455 Versicherun…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger bekämpft das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Obersten Gerichtshof mit Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage. In den Archiven des Magistrates der Stadt Graz (Gewerbeamt) sei Korrespondenz über den Gewerbeantritt des Klägers aus den Jahren 1958 ff aufgefunden worden, wodurch für…