JudikaturJustizRS0110922

RS0110922 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2008

Der Beschluß des Abhandlungsgerichtes, womit die Entlohnung und die Belohnung des Nachlaßkurators bestimmt werden, ist der materiellen Rechtskraft fähig und äußert Bindungswirkung im streitigen Verfahren über die Zahlungspflicht des eingeantworteten Erben.

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3