Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird a) zurückgewiesen, soweit er sich gegen die Zurückweisung der Rekurse gegen die Beschlüsse des Erstgerichts ON 74 und 75 richtet, und b) im Übrigen mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
Text Begründung: Mit Notariatsakt aus dem Jahr 2003 schenkte die Erblasserin ihrem einzigen Sohn drei Eigentumswohungen. Zwecks Aufhebung dieses Schenkungsvertrags brachte sie gegen ihren Sohn Anfang 2004 eine auf ihre Geschäftsunfähigkeit sowie auf Irrtum, List und Zwang gestützte Klage ein; dieses Verf…
Rechtliche Beurteilung Dem Sohn der Erblasserin gelingt es nicht, eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG (anzuwenden nach § 203 Abs 7 AußStrG) darzustellen, weshalb sein Rechtsmittel nicht zulässig und zurückzuweisen ist. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens sind die gemäß § 205 AußStrG noch nach der Rech…