JudikaturJustizRS0110908

RS0110908 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2019

Da durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung alle Versäumungsfolgen ex lege wegfallen, hat die ausdrückliche Aufhebung der infolge der Versäumung gefällten Entscheidung nur deklarative Bedeutung.

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4