Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Rekurse der Erlagsgegnerin zurückgewiesen werden. Die Erlagsgegnerin ist schuldig, der Erlegerin die mit 14.713,68 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin 222 EUR Barauslagen, 2.491,68 …
Text Begründung: Die Erlagsgegnerin ist Eigentümerin von Bankschuldverschreibungen der Erlegerin im Nominale von 4.100.000 EUR. Diese waren in einem Depot bei der Erlegerin verwahrt. Die Parteien streiten über die Frage, ob die Erlegerin nach § 1425 ABGB zum Erlag der Wertpapiere bei Gericht befugt war. …
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete Revisionsrekurs der Erlegerin ist zulässig , weil das Rekursgericht zu Unrecht eine Rechtsmittellegitimation der Erlagsgegnerin angenommen hat; er ist aus diesem Grund auch berechtigt . 1. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nicht nur di…