Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die Erstantragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin die mit 2.242,61 EUR (darin 373,77 EUR USt), die Zweitantragsgegnerin hingegen die mit 747,54 EUR (darin 124,59 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Antragstellerin beantragte als Depotbank in getrennt eingebrachten, vom Erstgericht zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Erlagsanträgen die Annahme der Hinterlegung näher bezeichneter, von den Antragsgegnerinnen aufgrund eines Depotvertrags bei ihr verwahrter Wertpapiere. S…
Rechtliche Beurteilung [9] Der Revisionsrekurs ist in Ansehung der Kostenentscheidung absolut unzulässig, im Übrigen mangels Rechtsmittellegitimation der Antragsgegnerinnen zurückzuweisen. [10] 1. Bereits das Rekursgericht befasste sich ausführlich mit der Frage der Parteistellung der Erlagsgegnerinnen im Hinterlegung…