JudikaturJustizRS0110881

RS0110881 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2024

Die Rechtsprechung, wonach der Erlagsgegner nicht legitimiert ist, den Annahmebeschluss im Erlagsverfahren zu bekämpfen, kann bei neuerlicher Prüfung nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden.

Entscheidungen
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