RS0110721 – OGH Rechtssatz
RS0110721 – OGH Rechtssatz
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Besteht keine Klarheit darüber, ob ein Versicherter mit einer Eingabe den auf § 209 Abs 2 erster Satz ASVG gestützten Abfindungsbescheid bekämpfen oder einen Antrag auf Versehrtenrente im Sinne des § 209 Abs 2 zweiter Satz ASVG an den Versicherungsträger stellen wollte, so wäre ein Verbesserungsverfahren (§§ 84, 85 ZPO, § 2 Abs 1 ASGG) einzuleiten.