RS0110492 – OGH Rechtssatz
RS0110492 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei einem durch einen Verteidiger vertretenen Beschuldigten (Angeklagten) beginnt die 14-tägige Frist für die Grundrechtsbeschwerde nicht schon mit der Zustellung an den Beschuldigten selbst, sondern erst mit jener an den Verteidiger.