RS0110474 – OGH Rechtssatz
RS0110474 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
§ 364b ABGB verbietet Baumaßnahmen im Bereich beziehungsweise unter der Erdoberfläche auf eine Weise, daß dem Nachbargrundstück dadurch die Stütze entzogen wird (nach Abtragen der Bauteile über der Erdoberfläche wird die Kellerdecke entfernt, wodurch die Fundamente und auch die des Nachbarhauses nachgeben).