Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten erster Instanz.…
Text Begründung: Der am 23.4.1976 geborene Kläger ist der eheliche Sohn des in Österreich lebenden Beklagten. Dessen Ehe mit der Mutter des Klägers wurde mit Urteil eines türkischen Gerichts vom 20.3.1990 geschieden. Die Vormundschaft für den damals minderjährigen Kläger wurde im Scheidungsurteil der Mu…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist nicht berechtigt. Zutreffend gehen beide Streitteile und das Gericht zweiter Instanz davon aus, daß im vorliegenden Rechtsstreit materielles türkisches Recht Anwendung zu finden hat. Dabei ist es gleichgültig, ob sich die Anwendung türkischen Rechts aus dem Haager Übereink…