Spruch I. Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „Das unterbrochene Verfahren wird fortgesetzt.“ Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 4.198,14 EUR (darin 699,69 EUR USt) bestimmten Kosten des Zwischen…
Text Begründung: Zu I.: Der Kläger und dessen Bruder J***** L***** sind die Söhne des am 18. 11. 2011 verstorbenen H***** L*****. Die Beklagte war dessen zweite Ehefrau. In der letztwilligen Anordnung vom 8. 3. 2010 wurde sie zur Alleinerbin eingesetzt. Der Nachlass wurde ihr am 27. 3. 2014 eingeantworte…
Rechtliche Beurteilung 1. Zur Zulässigkeit des Revisionsrekurses: 1.1 Eingangs ist klarzustellen, dass sich der Rekurs des Klägers entgegen der Annahme des Rekursgerichts nicht auch gegen den Ergänzungsbeschluss gerichtet hatte: Wohl ist ein Ergänzungsbeschluss dann mit Rekurs bekämpfbar, wenn die in ihm enthaltene Entsch…