Spruch Dem Rekurs des Antragstellers wird nicht Folge gegeben. Dem Rekurs der Antragsgegner wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass in seinem dem Antrag stattgebenden Punkt 1 der Unterpunkt b) zur Gänze zu entfallen hat sowie in seinem den Antrag abweisenden Punkt…
Text Begründung: In Wien gibt es ca 4400 Taxis, von denen zwei Drittel Funkverträge mit den Funktaxizentralen der Erst- bis Drittgegner der antragstellenden und gefährdeten Partei (im Folgenden Antragsgegner) haben, so seit 1992 auch der Antragsteller. Die Funktaxizentrale der Erstantragsgegnerin bietet …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Antragsgegner ist teilweise berechtigt, hingegen jener der Antragstellerin zur Gänze nicht berechtigt. Zum Rekurs der Antragstellerin: Soweit die Antragstellerin eine Mangelhaftigkeit des Bescheinigungsverfahrens geltend macht, gibt sie nicht konkret an, welche weiteren Bescheinigungs…