JudikaturJustizRS0110384

RS0110384 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2013

Eine mündliche Rekursverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof ist nicht vorgesehen. Daher ist auch im außerstreitigen kartellrechtlichen Hauptverfahren eine Überprüfung der Beweiswürdigung jedenfalls soweit unzulässig, als die Tatsachenfeststellungen in erster Instanz nicht nur aufgrund der Aktenlage getroffen wurden.

Entscheidungen
4