Spruch Der "außerordentlichen Revision" wird nicht Folge gegeben. Die gekündigten Parteien haben die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit der am 3.6.1997 beim Erstgericht eingelangten Aufkündigung beantragte die kündigende Bestandnehmerin die Erlassung eines Übernahmsauftrages, mit dem den gekündigten Bestandnehmern aufgetragen werde, das näher bezeichnete Mietobjekt geräumt zu übernehmen. Sie brachte dazu vor, ein b…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht beachtet hat, er ist aber nicht berechtigt. Die Vorinstanzen haben nämlich nicht berücksichtigt, daß das Erstgericht bereits einen Übernahmsauftrag erlassen hat. Nach Erlassung eines solchen kann ab…