Spruch Der Antrag des Klägers, eine mündliche Revisionsverhandlung anzuberaumen, wird abgewiesen. Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird teilweise bestätigt, sodass es als Teilurteil zu lauten hat: „1.) Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger vom 1. 2. 2004 bis einschl…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war öffentlicher Notar mit Amtssitz in Wien-Innere-Stadt. Infolge seiner Enthebung vom Amt als öffentlicher Notar mit Ablauf des 31. 1. 2004 auf Grund des Erreichens der Altersgrenze beantragte er mit Schreiben vom 9. 12. 2003 bei der beklagten Partei die Zuerkennung …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zu der erheblichen Rechtsfrage der Auswirkungen der Aufhebung des § 48 Abs 2 NVG idF der 9. NVG-Novelle durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 28. 6. 2004 insbesondere unter Berücksichtigung der konkreten Fallkonstellation noch keine Rechtsprechung des …