Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden, soweit über das Begehren, die Wohnung im 1.Stock zu räumen, abgesprochen wurde, aufgehoben; auch in diesem Umfang wird die Rechtssache an das Erstgericht zur neuerlichen nach Ergänzung des Verfahrens zu fällenden Entscheidung zu…
Text Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses samt dazugehörigem Stöcklgebäude in I*****. Der Beklagte ist Mieter der in dem Stöcklgebäude, 1.Stock links, gelegenen Wohnung. Da für die Wohnung des Beklagten kein eigener Stromzähler vorhanden war und auch viele stromverbrauchende Geräte de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil es zur Wahrung der Rechtssicherheit erforderlich ist, den von der Revisionswerberin zu Recht gerügten Verstoß des Berufungsgerichtes gegen die Verpflichtung zur umfassenden Überprüfung der rechtlichen Beurteilung des Ersturteils auf Grund der Rechtsrüge des Beklagten…