MRG
Gliederung
I. Hauptstück Miete
§ 25 Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen
Stellt der Vermieter dem Hauptmieter eines Mietgegenstandes Einrichtungsgegenstände bei oder verpflichtet er sich auch zu anderen Leistungen, so darf hiefür nur ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.
§ 25 MRG · MRG · Mietrechtsgesetz
§ 25 Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen
…Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen § 25. Stellt der Vermieter dem Hauptmieter eines Mietgegenstandes Einrichtungsgegenstände bei oder verpflichtet er sich auch zu anderen Leistungen, so darf hiefür nur ein angemessenes Entgelt vereinbart…
§ 26 Untermietzins
…entrichtenden Mietzinses die vom Untervermieter getätigten Aufwendungen zur Verbesserung des Mietgegenstandes angemessen zu berücksichtigen, soweit sie für den Untermieter von objektivem Nutzen sind. § 25 gilt für das Verhältnis zwischen Untervermieter und Untermieter sinngemäß. (2) Bei nur teilweiser Untervermietung des Mietgegenstandes darf der Untermietzins einen dem untervermieteten Teil entsprechenden angemessenen…
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