Stellt der Vermieter dem Hauptmieter eines Mietgegenstandes Einrichtungsgegenstände bei oder verpflichtet er sich auch zu anderen Leistungen, so darf hiefür nur ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.
Rückverweise
Die Berechnung des angemessenen Entgelts nach § 25 MRG hat nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen restlichen Nutzungsdauer zuzüglich eines angemessenen Gewinns zu erfolgen. Der so errechnete Betrag kann monatlich während der gesamten…
Höhe eines Pauschalmietzinses im Vergleich mit der Summe der gesetzlich zulässigen Mietzinsbestandteile alle Mietzinsbestandteile - auch das Entgelt gemäß § 15 Abs 1 Z 4, § 25 MRG - zu berücksichtigen sind, folgt bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes, nämlich der Aufzählung der Mietzinsbestandteile in § 15 Abs 1 MRG.…
Für mitgemietete Hausflächen oder Grundflächen kann unter analoger Anwendung des § 25 MRG ein separates Entgelt vereinbart werden, ohne daß dadurch ein gesondertes Mietverhältnis entstünde.…
…Vergleich mit der Summe der gesetzlich zulässigen Mietzinsbestandteile (vgl MietSlg 40.311/17) alle Mietzinsbestandteile - auch das Entgelt gemäß § 15 Abs 1 Z 4, § 25 MRG - zu berücksichtigen sind, folgt bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes, nämlich der Aufzählung der Mietzinsbestandteile in § 15 Abs 1 MRG.…
…Antragsgegner keine erhebliche Rechtsfrage geltend machen: 1.1. Nach Ansicht der Antragsgegner haben die Vorinstanzen zu Unrecht die Vereinbarung einer Möbelmiete im Sinn des § 25 MRG verneint. Diverse Einrichtungen der Wohnung, wie insbesondere jene der Küche seien ausdrücklich mitvermietet gewesen und der dafür (schlüssig) vereinbarte Betrag ergebe sich aus der Differenz…
…dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Zu prüfen sei gewesen, ob für die mitvermietete Kücheneinrichtung ausdrücklich und gesondert ein Entgelt im Sinn des § 25 MRG neben dem Richtwertmietzins vereinbart worden sei. Für eine gesonderte Vereinbarung spreche der Umstand, dass die Parteien einen absoluten Betrag vereinbart hätten und die Kücheneinrichtung nicht…
…Vereinbarung eines Zuschlags rechtfertigen, sofern diese Einrichtungen vom Mieter auch (mit )benützt werden können und nicht ohnedies ein gesondertes Entgelt für diese Nebenleistungen (§ 25 MRG) vereinbart ist (5 Ob 316/98a wobl 1999/75 = MietSlg 50.334). Bereits nach dem Wortlaut des § 16 Abs …
…nach dem Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1971 (RBG 1971) begünstigt zurückbezahlt. Der Antragsteller begehrte die Überprüfung des im Mietvertrag vereinbarten Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände nach § 25 MRG. Der Antragsteller stützte seinen Antrag aber ausdrücklich auch auf laesio enormis, Wucher und Sittenwidrigkeit. Der Antragsgegner beantragte die Abweisung des Antrags unter anderem mit der…
…Garage (ausgedrückt in Quadratmetern) zu dividieren und sodann entsprechend der Nutzfläche der Garage den auf diese entfallenden Mietzinsanteil zu ermitteln. Eine analoge Anwendung des § 25 MRG auf diesen Sachverhalt erscheine nicht zulässig, weil die Parteien ja gerade nicht zwischen Wohnung und Garage unterschieden und daher kein bestimmtes Entgelt für die Garage…
…zulässig erachtet (vgl 5 Ob 115/00y = WoBl 2001/33 [Vonkilch]). Zwar gehe es bei der Überprüfung der Angemessenheit des Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (§ 25 MRG) - im Gegensatz zum hier prüfenden Fall - auch um die Prüfung einer Mietzinsvereinbarung, doch könne aus dieser Entscheidung zumindest für die hier vorliegende Problematik entnommen werden…
…S 34,-- bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (Porto für die Revisionsrekursbeantwortung) zu ersetzen. Begründung: Im gegenständlichen Verfahren (die Überprüfung des Hauptmietzinses sowie des Entgelts nach § 25 MRG für eine teilweise möbliert vermietete Eigentumswohnung betreffend) ist in dritter Instanz nur mehr die Frage zu klären, ob der Antragsteller die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung iSd…
…Kurt Breit, Mag. Dr. Thomas Mayr, Rechtsanwälte in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 12a MRG iVm § 25 MRG, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 30. Jänner 2019, GZ 40 …
… 16 Abs 8 MRG bejahte der Oberste Gerichtshof dagegen für die Überprüfung der Angemessenheit des Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände nach § 25 MRG (5 Ob 115/00y = immolex 2000, 263 = wobl 2001, 51 [ Vonkilch ]). Gerade im Bereich der Überprüfung der Angemessenheit des Pachtzinses…
…KR Otto L. M*****, 2. Hausverwaltung L*****, beide vertreten durch Dr. Axel Friedberg, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 12 iVm § 25 MRG, infolge Revisionsrekurses der Antragstellerin gegen den Sachbeschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 8. Februar 2000, GZ 40 R 539/99g-11, womit…
oder Verbesserungsarbeiten des Vermieters in der Wohnung, die ohne Einfluß auf die Kategorieeinordnung der Wohnung bleiben, durch Zubilligung eines angemessenen Entgelts im Sinne des § 25 MRG berücksichtigen und dadurch die Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze des für die Zurverfügungstellung dieser Wohnung zulässigen Entgelts ermöglichen.…
… Gernot Nachtnebel, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 und Z 12a MRG iVm §§ 16, 25 MRG, über den ordentlichen Revisionsrekurs des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 23. August 2011, GZ 40 R…
…Gebrauch macht, namentlich den Mietgegenstand in arger Weise vernachlässigt", bezieht sich somit bei der Wohnungsmiete jedenfalls auf die gemietete Räumlichkeit. Einrichtungsgegenstände können zwar gemäß § 25 MRG vom "Vermieter dem Hauptmieter eines Mietgegenstandes (= also einer Räumlichkeit oder Fläche) beigestellt" werden. Auch § 31 Abs 5 MRG handelt vom "Vermieter, der den Mietgegenstand…
…des Zinsausmaßes. Nach § 17 Abs 2 MRG gehörten unter anderem Terrassen nicht zur Nutzfläche, weswegen ein gesondertes Entgelt (analog zu § 25 MRG) für eine solche Einrichtung nicht begehrt werden könne. Ob das von beiden Teilen unterfertigte Schreiben vom 14. 3. 2008 eine ausreichend bestimmte Vereinbarung…
…zulässigem Anteil an Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben übersteigt (WoBl 1989, 46 = MietSlg XL/17; RIS-Justiz RS0069835). Die Berechnung des angemessenen Entgelts nach § 25 MRG hat nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen restlichen Nutzungsdauer zuzüglich eines angemessenen Gewinns zu erfolgen. Der so errechnete Betrag kann monatlich während der gesamten…
…5 Ob 523, 524/91 = SZ 65/46; 5 Ob 267/98w = SZ 73/66 ua) von selbst. Ein dem § 25 MRG zu unterstellender Fall, dass der Vermieter dem Hauptmieter Einrichtungsgegenstände beistellt und hiefür ein angemessenes Entgelt verlangen kann, liegt daher schon aus diesem Grund nicht vor…
…Gesetzes die Vereinbarung eines Zuschlages, sofern diese Einrichtungen vom Mieter auch (mit)benützt werden können und nicht ohnedies ein gesondertes Entgelt für diese Nebenleistungen (§ 25 MRG) vereinbart ist (vgl G. Schuster WoBl 1996, 84 [94]). In der Norm des § 16 Abs 2 MRG wird die Berücksichtigung der "für die Bewertung…
…Manfred Melzer und Dr. Erich Kafka, Rechtsanwälte in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 und 12, § 16 Abs 2 Z 4, § 25 MRG infolge Revisionsrekurses des Antragsgegners gegen den Sachbeschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 26. April 1988, GZ 48 R 91/88-20, womit…
…aaO). Es liegt also gar keine Regelungslücke, die der analogen Anwendung des § 16 Abs. 8 MRG bedürfte (vgl. 5 Ob 115/00y für § 25 MRG), vor. Nach § 16 Abs. 8 MRG kann bei Überschreitung des zulässigen Höchstbetrages bei unbefristeten Hauptmietverträgen die Unwirksamkeit nur binnen drei Jahren gerichtlich (bei der…
…Sachbeschluß, sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteige und erklärte den Revisionsrekurs für zulässig. Für die Überprüfung von Entgelten nach § 25 MRG könne nichts anderes gelten als für die Hauptmietzinsvereinbarung selbst. Sei diese, wie im vorliegenden Fall, nur binnen drei Jahren anfechtbar, so müsse dies auch für…
…noch die für den jeweiligen Zeitraum unbestrittenermaßen vorgeschriebenen Betriebskosten und die Umsatzsteuer. Der für die vermieteten Einrichtungsgegenstände angemessene Betrag werde im Sinne des § 25 MRG gemäß § 273 ZPO ausgehend von einem Wert dieser Gegenstände von höchstens S 5.000,- und einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren…
…wird, wäre durchaus zulässig. Damit steht aber auch einem gesonderten Mietzins für das Garagenbenützungsrecht (welcher Mietzins im Bereich des MRG ohnehin der Angemessenheitskontrolle des § 25 MRG unterliegt) nichts entgegnen. Am Charakter, der für die gemeinsame Nutzung der Bewohner des Hauses bestimmten Einrichtung als Gemeinschaftsanlage ändert also die schon in § 24…
…2 Abs 3 MRG), Prüfung der Zulässigkeit des begehrten Hauptmietzinses (§ 16 Abs 2 MRG) und auf Feststellung des angemessenen Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (§ 25 MRG). Er trug vor, er sei mit Zustimmung der Hausverwalterin in den Bestandvertrag des Dr.Wilfried D*** "eingetreten", den dieser mit einer als Hauptmieterin bezeichneten Hedwig S…
…herrschender Lehre und überwiegendem Teil der Rechtsprechung sei das Entgelt für die Ausstattung eines Mietgegenstandes mit nicht notwendig dazugehörigen Flächen in analoger Anwendung des § 25 MRG zu berechnen. Der Entscheidung immolex 1997/127 könne nicht gefolgt werden. Gemäß § 25 MRG per analogiam sei im vorliegenden Fall der Vermietung einer Gartenfläche…
…Hauptmietzinses - so etwa durch die Gewährung eines Zuschlages zum Richtwertmietzins für die Einrichtung der Küche, die doch nur einen Entgeltsanspruch für mitvermietete Möbel nach § 25 MRG begründen könnte - von der Judikatur des OGH entfernt habe und zu anderen entscheidungsrelevanten Fragen des Richtwertmietzinses noch gar keine Judikatur vorliege. Bei richtiger Berechnung könnten…
…auch hinsichtlich der Möbelmiete von einer Bindung an diesen Sachbeschluss auszugehen. Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass sich die Berechnung des angemessenen Entgelts nach § 25 MRG nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen restlichen Nutzungsdauer zuzüglich eines angemessenen Gewinns zu richten hat. Der so errechnete Betrag kann monatlich während der gesamten…
…samt Stufenzinsen zurückzuzahlen. Rechtlich war das Erstgericht der Ansicht, § 26 MRG sei dann auf Untermietverhältnisse anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar von einem dem Mietrechtsgesetz unterliegendem Hauptmietverhältnis abgeleitet würden. § 25 MRG gelte dann für das Verhältnis zwischen dem seinerseits untervermietenden Untermieter und dessen (Sub-)Untermieter sinngemäß. Der Beurteilung der Zulässigkeit des vereinbarten Untermietzinses sei in diesem…
…Aufwendungen zur Verbesserung des Mietgegenstands angemessen zu berücksichtigen, soweit sie für den Untermieter von objektivem Nutzen seien. Diese seien nach den Grundsätzen des § 25 MRG zu berechnen und daher von der Ermittlung des Zeitwerts der Investitionen zum Vereinbarungszeitpunkt (Abschluss des Untermietvertrags) auszugehen. Dieser Wert sei auf die voraussichtliche restliche Nutzungsdauer…
…37 Abs 1 Z 8 iVm § 16 MRG und § 37 Abs 1 Z 12a iVm § 25 MRG über den Revisionsrekurs des Antragsgegners gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 21. November 2018, GZ 39 …
…210/13p; 5 Ob 76/13g; Illedits/Reich-Rohrwig , Wohnrecht 2 § 25 WEG Rz 1; Kolmasch , Das Wohnungseigentumsgesetz § 25 MRG; Löcker in Hausmann/Vonkilch , § 25 WEG Rz 11 und § 28 WEG Rz 105). 2.3 Die von den Vorinstanzen…
…Restnutzungsdauer verlangt werden (RIS Justiz RS0117864; 5 Ob 1061/92 = MietSlg 44.396; Würth/Zingher/Kovanyi , Miet und Wohnrecht 23 [2015] § 25 MRG Rz 2 und § 30 MRG Rz 36; Schinnagl in H. Böhm/Pletzer/Spruzina/Stabentheiner , GeKo Wohnrecht § 25 MRG…
…voraussichtlichen Nutzungsdauer) und einem angemessenen Gewinn zusammensetzt, der wiederum gemäß § 273 ZPO nach freier Überzeugung festzusetzen ist (Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht21 § 25 MRG Rz 2 mwN aus der Rsp). Dass unter Zugrundelegung eines angemessenen Zuschlages von (demnach nur) EUR 50,-- die vom Berufungsgericht festgestellte Überschreitung der Hauptmiete (von…
…Vermieter ein generelles Anliegen des Gesetzgebers. Das ergibt sich aus den Vorschriften über die Höhe und Zusammensetzung des Mietzinses, vor allem aber auch aus § 25 MRG, der bestimmt, daß für Zusatzleistungen des Vermieters nur ein angemessenes Entgelt vereinbart werden darf. Im hier zu beurteilenden Fall eines dem Vermieter für die Zustimmung…
…der Ausstattungskategorie "D" zu begehren. Schon im ersten Rechtsgang war die Frage der zulässigen Höhe des Hauptmietzinses für der Gesamtobjekt, insbesondere ob analog dem § 25 MRG für die mitgemietete Terrassenfläche ein zusätzliches Entgelt veranschlagt werden dürfe, Verfahrensgegenstand. Im damaligen Aufhebungsbeschluß führte der Oberste Gerichtshof zur Frage der zulässigen Höhe des Mietzinses…
…Wohl sei es zutreffend, dass ein Vermieter für die „Zurverfügungstellung" von Einrichtungsgegenständen vom Mieter keine Einmalzahlung begehren dürfe, sondern allenfalls eine Möbelmiete nach § 25 MRG vereinbaren könne (MietSlg 43.237). Im vorliegenden Fall sei es aber nicht um die „Zurverfügungstellung" von Einrichtungsgegenständen während der Dauer des Mietvertrags gegangen, sondern habe…
…das Entgelt für die Mitmietung der in § 1 Abs.1 MRG genannten Nebenflächen bestimmt, bestehen gegen dessen gesonderte Vereinbarung unter analoger Anwendung des § 25 MRG keine Bedenken (Würth-Zingher aaO Anm. 6 zu § 1 und 121 Anm. 1 zu § 25; Würth-Zingher, Miet- und Wohnrecht, Rz I/5…