JudikaturJustizRS0110059

RS0110059 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. August 2010

Bei einer bloßen Teilbesicherung durch ein Pfandrecht sind Zahlungen des Hauptschuldners (oder wie hier Erlöse aus Zwangsvollstreckungen gegen ihn) zunächst auf den unbesicherten Teil der Gesamtforderung anzurechnen.