Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 501,91 EUR (darin enthalten 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Bei der Beklagten handelt es sich um eine gemeinnützige GmbH mit dem Geschäftszweig Rettungs und Krankentransporte, Rettungs und Sozialdienste, Ausbildung von Personen oder Gesundheitsdienste, Beteiligungen. Sowohl die Beklagte als auch ihr Dachverband, der Verein *****, sind …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Soweit die Beklagte die unrichtige Wiedergabe der Feststellungen des Erstgerichts durch das Berufungsgericht rügt, kann dies zwar eine Aktenwidrigkeit begründen. Diese ist aber dadurch zu bereinigen, …