Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. In Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird mit Ausnahme der in Rechtskraft erwachsenen Abweisung des Zurückzahlungsbegehrens der Drittantragstellerin der Sachbeschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt.…
Text Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter von Wohnungen im Haus 6020 Innsbruck, Salurnerstraße 3, das im Eigentum der Antragsgegner steht. Sie haben das Haus 1995 erworben; Voreigentümerin war die W*****. Die Voreigentümerin des Hauses hat von den Antragstellern jahrelang Erhaltungs- und Ver…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht die dem Außerstreitrichter in Verfahren nach § 37 Abs 1 MRG zukommende Befugnis zur Entscheidung von Vorfragen verkannte; er erweist sich im Sinn der begehrten Wiederherstellung des erstinstanzlichen Sachbeschlusses auch als berechtigt. Vora…