JudikaturJustizRS0109932

RS0109932 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2007

Ein Verzicht des Vermieters auf die Einhebung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen ist zulässig und rechtswirksam. Auch die Vereinbarung, den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag auf ein bestimmtes Ausmaß zu beschränken, ist zulässig und rechtswirksam.

Entscheidungen
2